Unterstützung für Eltern – Familienbeihilfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

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Ein Kind ist die wohl schönste Bereicherung für jede Familie. Leider ist es oft so, dass der Nachwuchs einigen Eltern zumindest finanziell hin und wieder Sorgen bereiten kann. Familien mit niedrigem Einkommen haben schnell Schwierigkeiten, ihre Kinder angemessen zu versorgen.

Zum Glück gibt es aus diesem Grund in vielen Fällen staatliche Zulagen, die Eltern bei der Kindererziehung über viele Jahre unterstützen. Der folgende Artikel stellt einige Modelle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vor.

Familienbeihilfe in Österreich und der Schweiz

In Österreich und der Schweiz unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei relevanten staatlichen Zulagen für Eltern: der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld. Die Familienbeihilfe entspricht im Wesentlichen dem, was in Deutschland „Kindergeld“ heißt. Es handelt sich um eine staatliche Beihilfe, die Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes monatlich gezahlt wird.

Fängt das Kind nach der Volljährigkeit direkt eine Berufsausbildung an, kann die Familienbeihilfe sogar bis zum 24. Lebensjahr des Kindes verlängert werden. Wie hoch die Familienbeihilfe ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes. Ab Geburt erhalten Eltern derzeit 114 Euro im Monat. Mit steigendem Alter steigt auch die Familienbeihilfe stufenweise.

Ab 19 Jahren erhalten Eltern den Höchstsatz von derzeit knapp 165 Euro. Mit zusätzlichen Geschwisterkindern erhöht sich der Satz pro Kind außerdem minimal weiter. Das Kinderbetreuungsgeld wird in Österreich zudem gezahlt, wenn das Kind dauerhaft bei den Eltern wohnt und weitere Bedingungen erfüllt sind – diese lassen sich beispielsweise auf artikels.at nachlesen.

In der Schweiz heißt ein vergleichbares Modell „Familienzulage“ . Typisch für die Schweiz ist die uneinheitliche Gesetzgebung entlang der Kantone. Je nach Wohnort schwankt die Zulage hier zwischen 200 und 375 Schweizer Franken. Es ist daher in der Schweiz nicht unüblich, dass Eltern vor Geburt ihres Kindes den Wohnort wechseln, um finanzielle Vorteile zu erlangen.

Kindergeld in Deutschland

Die Besonderheit beim Kindergeld in Deutschland ist, dass es generell nicht als Sozialleistung gehandelt wird. Vielmehr ist die monatlich gezahlte Summe so gedacht, dass sie die Eltern um das Existenzminimum des Kindes steuerlich entlastet. Für das erste und zweite Kind erhält man in Deutschland derzeit 194 Euro. Im Gegensatz zu Österreich steigt der Betrag hier nicht parallel zu dem Alter des Kindes.

Allerdings gibt es auch in Deutschland eine Erhöhung des Kindergeldsatzes für mehrere Kinder. Für das dritte Kind erhalten Eltern vom Staat 200 Euro, ab dem vierten dann 225 Euro. Das Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Auch hier existiert allerdings die Regelung, dass Eltern weiterhin Kindergeld beziehen können, wenn sich der Nachwuchs nach Erreichen der Volljährigkeit umgehend in eine Schul- oder Berufsausbildung begibt oder sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet. Dann wird die Zulage bis zum 25. Lebensjahr weiter gezahlt. Eine zusätzliche Verlängerung wird höchstens noch gewährt, wenn das Kind Wehr- oder Zivildienst geleistet hat.

 

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