Seit dem 1. Januar 2020 ist die Ausbildung in den Pflegeberufen in Deutschland neu geregelt. Wo früher drei separate Ausbildungsberufe angeboten wurden, gibt es ab sofort nur noch eine generalistische Ausbildung für alle Bereiche. Das schafft für Azubis neue Perspektiven und bringt frischen Wind in das Arbeitsleben der Pflegefachkräfte. Wir haben uns die neue Berufsausbildung genauer angesehen.
Was ist neu an der generalistischen Pflegeausbildung?
In der neuen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann wurden die bisher einzeln angebotenen Ausbildungsberufe Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -in zusammengefasst. In die generalistische Pflegeausbildung fließt der Lernstoff aus allen drei Bereichen in gleichen Teilen ein. Das bietet Absolventen nach Ende ihrer Ausbildung ein deutlich weiter gefasstes Betätigungsfeld und flexiblere Einsatzmöglichkeiten. Eine weitere wichtige Änderung ist zudem, dass die neue Ausbildung kostenfrei ist. Außerdem entspricht die neue Berufsausbildung den EU-Anforderungen. Das bedeutet, dass Absolventen in ganz Europa mit ihrem Abschluss arbeiten können und dieser ohne Schwierigkeiten anerkannt wird.
Welche Rahmenbedingungen gelten für Azubis?
Grundsätzlich kann die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann innerhalb von drei Jahren absolviert werden. Dabei wechseln sich theoretischer Unterricht in der Berufsschule und praktischer Unterricht in einer pflegerischen Einrichtung miteinander ab. Der theoretische Teil muss laut Ausbildungsverordnung mindestens 2.100 Stunden umfassen. Der praktische Teil beläuft sich auf mindestens 2.500 Stunden. Außerdem haben Azubis im letzten Ausbildungsjahr die Möglichkeit einer fachlichen Spezialisierung auf das Berufsbild des Krankenpflegers oder des Altenpflegers. Wird keine dieser Spezialisierungen gewählt, setzen Auszubildende die generalistische Ausbildung fort.
Den Abschluss der dreijährigen Ausbildung bildet die staatliche Prüfung. Sie teilt sich ebenfalls in einem theoretischen und praktischen Teil auf. Die gesamte Ausbildung ist für Azubis kostenlos und es wird eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt.
Für wen eignet sich die neue Pflegeausbildung?
Einen wichtigen Anteil unter den Auszubildenden im neuen Pflegeberuf machen Schulabsolventen aus. Dabei handelt es sich um Schüler unterschiedlicher Schulformen. Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn ist mindestens ein mittlerer Schulabschluss. Außerdem ist ein Quereinstieg möglich, wenn ein Hauptschulabschluss und eine erfolgreich beendete Ausbildung zur Pflegehilfskraft vorliegen. In diesem Fall wird die bereits geleistete Ausbildungsdauer angerechnet. Ergänzend dazu ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann jedoch auch für ältere Personen interessant, die sich beruflich verändern oder im fortgeschrittenen Alter eine berufliche Qualifikation nachholen möchten.
Interessant ist dieser neue Ausbildungsberuf auch für Personen, die über eine Auswanderung in ein anderes EU-Land nachdenken und einen international anerkannten Ausbildungsberuf erlernen möchten. Die Tätigkeit als Pflegefachkraft im Krankenhaus, Altenheim oder anderen pflegerischen Einrichtungen gehört zu den wichtigen Berufsgruppen mit großem Mangel an Fachkräften. Entsprechend umfangreich sind die Bemühungen der Einrichtungen um neue Azubis und künftige Fachkräfte.